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Information:
Unterstützung Eitorfer Gewerbebetriebe –
auch 2021 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen
In Zusammenarbeit mit dem Aktivkreis Eitorf gibt die Verwaltung bekannt, dass auf die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und allgemein im öffentlichen Raum für das Jahr 2020 verzichtet wird.
Mit dieser Maßnahme möchte die Gemeinde, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Mittel nutzen, um einen Beitrag zur Entlastung aller Gewerbetreibenden (insbesondere von Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben) vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation rund um das Coronavirus und den hiermit einhergegangenen und weiter andauernden Einschränken zu leisten.
Folgende Tarifstellen der entsprechenden Gebührenordnung sind hiervon ab sofort umfasst:
Nr. 3 Kommerzielle Werbestände ohne und mit Warenverkauf
Nr. 5 Verkaufsauslagen in Verbindung mit Geschäftslokalen
Nr. 6 Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen
Nr. 7 Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden
Nr. 10 Verteilen von Handzetteln und Werbematerial
Für das Jahr 2020 bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Ausstehende Forderungen werden nicht erhoben. Eine separate Mitteilung an die betroffenen Gewerbetreibenden soll nicht erfolgen. Die Regelung gilt ab sofort und wurde im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters und in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung sowie dem Aktivkreis getroffen. Die Pflicht zur Beantragung einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis – soweit nicht bereits ausgestellt – besteht weiterhin.
Die Sondernutzungssatzung ist unter folgender URL auf der Website der Gemeinde abrufbar:
http://www.eitorf.de/downloads/03-4-sondernutzungen.pdf